Der komplexe und umfangreiche Bereich Verkehrsrecht lässt sich überschlägig in die Bereiche des Verkehrszivilrechts, das Verkehrsstrafrechts und des Verkehrsordnungswidrigkeitsrechts aufteilen.
Verkehrszivilrecht
Im Bereich des Verkehrszivilrechts vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich bei Verkehrsunfällen und setzten Ihre Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von Sach-, Personen- und Vermögensschäden gegen Unfallverantwortliche durch. Auch im Rahmen Ihrer Schmerzensgeldansprüche aus einem Verkehrsunfallereignis nehmen wir Ihre Interessen außergerichtlich und gerichtlich wahr.
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens übernehmen wir Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei der Verteidigung gegen Bußgeldbescheide, auferlegte Fahrverbote, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoße u.a.
Verkehrsstrafrecht
Im Bereich des Verkehrsstrafrechts übernehmen wir Ihre Verteidigung und Vertretung gegenüber den zuständigen Ermittlungsbehörden und gegebenenfalls im gerichtlichem Strafverfahren im Rahmen u.a. folgender Vorwürfe: Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs und Eingriff in den Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung, Trunkenheit im Verkehr.