Die Beratung und Vertretung erfolgt in folgenen aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen:
- Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Visumangelegenheiten;
- Vertretung gegenüber Ausländerbehörden und deutschen Auslandsvertretungen;
- Fragen der Einbürgerung; deutsche Staatsangehörigkeit.