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AGB

Allgemeine Mandatsbedingungen des Rechtsanwalts Alexander Kagan.

Diese Allgemeinen Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Anwaltskanzlei Kagan, Rechtsanwalt Alexander Kagan, Büschstraße 7, 20354 Hamburg (im Folgenden: „Rechtsanwalt“) und seinem Auftraggeber / seiner Auftraggeberin (im Folgenden: „Auftragggeber“) über die Besorgung von Rechts- und Vertragsangelegenheiten, vorbehaltlich der im Einzelfall geschlossener vertraglicher Vereinbarungen, soweit diese den nachfolgenden Regelungen wiedersprechen.

  1. Der beauftragte Rechtsanwalt erbringt die anwaltliche Tätigkeit am Kanzleisitz. Der Kanzleisitz ist Erfüllungsort gemäß § 362 Bürgerliches Gesetzbuch. Der Auftragsgeber hat die Vergütung an diesem Sitz zu zahlen.
  2. Die Haftung desbeauftragten Rechtsanwalts wird für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf 1.000.000,00 EUR (vierfacher Betrag der Mindestversicherungssumme) begrenzt. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Im Einzelfall können bei einem höheren Haftungsrisiko Einzelfallversicherungen gesondert vereinbart werden.
  3. Fernmündliche Erklärungen und Auskünfte des Rechtsanwalts sind nicht verbindlich, es sei denn, sie sind von ihm schriftlich bestätigt worden.
  4. Der Rechtsanwalt ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur verpflichtet, wenn der Auftraggeber einen hierauf gerichteten Auftrag erteilt und der Rechtsanwalt diesen Auftrag angenommen hat. Hat der   Rechtsanwalt dem Auftraggeber einen diesbezüglichen Vorschlag unterbreitet und der Auftraggeber binnen zwei Wochen hierzu nicht Stellung genommen, obwohl der Auftraggeber auf die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen worden ist, gilt dieses Schweigen als Zustimmung.
  5. Der Auftraggeber erklärt die Abtretung von Kostenerstattungsansprüchen und sonstigen Ansprüche gegenüber der gegnerischen Partei, erstattungspflichtigen Dritten oder der Justizkasse in Höhe des Vergütungsanspruchs des beauftragten Rechtsanwalts. Der Rechtsanwalt nimmt die Abtretung an. Er ist berechtigt, die Abtretung offen zu legen.
  6. Die Abrechnung des Mandates erfolgt nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sofern nicht im Einzelfall eine gesondert Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wird.
  7. Der Auftraggeber ist des Weiteren darauf hingewiesen worden, dass in arbeitsgerichtlichen Verfahren in der ersten Instanz keine Kosten vom Gegner zu erstatten sind. Ihm ist bekannt, dass er seine Rechtsanwaltskosten selbst trägt.
  8. Der Auftraggeber ist mit diesen Bedingungen für alle dem Rechtsanwalt  bereits erteilten und noch zu erteilenden Aufträge einverstanden. Bei bestehenden Mandatsverhältnissen gilt jeweils die aktuellste Fassung der allgemeinen Mandatsbedingungen, soweit der Auftraggeber nicht widerspricht.
  9. Die Korrespondenzsprache ist Deutsch. Wird in einer anderen Sprache korrespondiert, ist die Haftung für etwaige Übersetzungsfehler ausgeschlossen.
  10. Ist der Auftraggeber Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten der Sitz des Rechtsanwalts, Hamburg.
  11. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Mandatsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  12. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Mandatsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der allgemeinen Mandatsbedingungen nicht berührt.