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Handelsrecht & Vertriebsrecht

Handelsrecht & Vertriebsrecht

Handelsrecht und internationales Handelsrecht:

Der Ursprung des modernen Handelsrechts lässt sich bis in das 16. und 17. Jahrhundert zurückvefolgen. Das deutsche Handelsrecht ist gesondertes Privatrecht der Kaufleute, das Bedürfnis nach Einfachheit, Schnelligkeit und Verlässlichkeit zum Ausdruck bringt und die Rolle der Selbstverantwortlichkeit hervorhebt. Als wichtigste Rechtquelle des Handelsrechts gilt das HGB, das Handelsgesetzbuch. Zudem haben Handelsbrauch und Verkehrssitte eine im Vergleich zum übrigen Privatrecht übergeordnete Bedeutung. Ferner sind entsprechende europäische Richtlinien und Vereinbarungen für den grenzüberschreitenden Handelsverkehr (z.B. UN-Kaufrecht) zu beachten.

Handelsrechtilche Fragestellungen betreffen insbesondere folgende Konstellationen:

  • Kaufmannseigenschaft des Unternehmers, Handelsregisterangelegenheiten (Einsicht in das Register, Publizität des Registers);
  • Voraussetzungen der Firmierung, Unterscheidbarkeit und Fortführung der Firma, Schutz der Firma, Bestandteile, Beständigkeit, Haftung bei Firmenfortführung, Beratung und Vertragsgestaltung bei Veräußerung der Firma, Erbenhaftung bei Geschäftsfortführung;
  • Beratung, Gestaltung und Überprüfung von Gerichtsstandsvereinbarungen, internationale Zuständigkeit nach EUGVVO und Rechtsbestimmung nach EGBGB bzw. ROM I/II. Fragen der Schiedsgerichtsbarkeit, internationales Kaufrecht — CISG;
  • Vertretung des Kaufmanns: Prokura, Handlungsbevollmächtigung;
  • Handelsgeschäft, Handelskauf.

Vetriebsrecht:

Der Warenvetrieb und Geschäftsvermittlung, nicht zuletzt im Bereich von Versicherungsverträgen sowie Finanzdienstleistungen, durch Handelsvertreter, Vertragshändler und Franchisenehmer gewinnen im gesamteuropäischen Markt immer mehr Gewichtung. Allein in Deutschland belief sich der Wert der von Handelsvertretungen vermittelten Warenumsätze im Jahr 2010 auf etwa 178 Mrd. EUR (30% des gesamten inländischen Marktes). Auch die Vertretung ausländischer Firmen nimmt stetig zu, so dass gerade grenzüberschreitende Vertriebsmittlerverträge immer mehr an Bedeutung gewinnen.

Handelsvertreterrecht: Beratung und Gestaltung in Bezug auf Handelsvertreterveträge, Vergütung des Handelsvetreters, Vertragshändlers, Franchisenehmers, Provisions- und Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters, außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhamg mit Kündigung des Handelsvertretervertrags und Durchsetzung von Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters.